Ausbildung und Prüfung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes in NRW

 

Am 04.06.2021 wurde die seit dem 29.09.2016 geltende "Verordnung über die Ausbildung und Prüfung über die Laufbahn des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen" neu geregelt (VAP2.2-Feu).

 

Der Vorbereitungsdienst beginnt jeweils zum 1. April oder 1. Oktober eines Jahres.

 

Weitere Informationen zu den jeweiligen Ausbildungsabschnitten können dem Muster-Ausbildungsplan (Anlage 1 zur VAP2.2-Feu) entnommen werden. Die Ausbildung der Brandreferendare/-innen dauert 2 Jahre. Innerhalb dieser 2 Jahre sind die Abschnitte an den Ausbildungsstätten im gesamten Bundesgebiet zu absolvieren.

 

Die konkreten Terminlisten mit den einzelnen Ausbildungsabschnitten finden Sie in unserer B VI-Cloud (Passwort: BREF).

https://membox.nrw.de/index.php/s/a7qNOKp72sn0SgM/authenticate

 

Da die Aufstiegsbeamtinnen und –beamte bereits eine feuerwehrtechnische Ausbildung bis zum Zugführer durchlaufen haben, beginnt ihre Ausbildung im 2. Ausbildungsjahr des laufenden Jahrgangs.