Versteigerungen
Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände
Hier finden sie Informationen über Gegenstände, die am IdF NRW nicht mehr benötigt und aus diesem Grunde versteigert werden. Es gelten die Veräußerungsbedingungen des IdF NRW
Fahrzeuge des IdF NRW
werden unmittelbar durch das IdF NRW versteigert.
Achtung: Als Bieter sind ausschließlich öffentliche Feuerwehren des Landes NRW sowie die im Feuer- und Katastrophenschutz tätigen Hilfsorganisationen in NRW zugelassen. Es gelten die Veräußerungsbedingungen des IdF NRW. Der allgemeine Verfahrensablauf der KFZ-Veräußerung kann den allgemeinen Veräußerungsbedingungen entnommen werden.
Die konkreten Bieter- und Fahrzeuginformationen (Gutachten, Besichtigungstermine etc.) finden Sie zum Download unter dem jeweiligen Fahrzeug-Link.