Versteigerungen

Bei der Versteigerung von Einsatzfahrzeugen sind nach Erlass des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen als Bieter ausschließlich die Gemeinden, Kreise und kreisfreien Städte nach § 2 Abs. 1 Ziffer 1 bis 3 BHKG aus Nordrhein-Westfalen sowie die im Katastrophenschutz anerkannten Hilfsorganisationen nach § 18 Abs. 1 BHKG aus Nordrhein-Westfalen zugelassen. Es gelten die Versteigerungsbedingungen des IdF NRW

  Fahrzeug Hersteller Gutachten und Formular Gebotsabgabe Bieterinformationen                                                      
  /
  /
  /
  /

Voraussichtlich im Laufe des 2. Quartals 2026 wird ein KdoW (BMW 5er, Erstzulassung 12/2015) zur Versteigerung angeboten. Alle fahrzeugrelevanten Details werden mit Beginn der Versteigerung veröffentlicht.

 

Für Rückfragen steht das Dezernat K4 "Technik und technischer Service"  unter DezernatK4____________@idf.nrw.de zur Verfügung