Versteigerungen
Bei der Versteigerung von Einsatzfahrzeugen sind nach Erlass des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen als Bieter ausschließlich die Gemeinden, Kreise und kreisfreien Städte nach § 2 Abs. 1 Ziffer 1 bis 3 BHKG aus Nordrhein-Westfalen sowie die im Katastrophenschutz anerkannten Hilfsorganisationen nach § 18 Abs. 1 BHKG aus Nordrhein-Westfalen zugelassen. Es gelten die Versteigerungsbedingungen des IdF NRW
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Fahrzeug |
Hersteller |
Gutachten und Formular Gebotsabgabe |
Bieterinformationen |
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Derzeit sind keine Versteigerungen geplant. Über beabsichtigte Versteigerungen wird rechtzeitig informiert.
Für Rückfragen steht das Dezernat K4 "Technik und technischer Service" unter DezernatK4____________@idf.nrw.de zur Verfügung