Versteigerungen
Bei der Versteigerung von Einsatzfahrzeugen sind nach Erlass des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen als Bieter ausschließlich die Gemeinden, Kreise und kreisfreien Städte nach § 2 Abs. 1 Ziffer 1 bis 3 BHKG aus Nordrhein-Westfalen sowie die im Katastrophenschutz anerkannten Hilfsorganisationen nach § 18 Abs. 1 BHKG aus Nordrhein-Westfalen zugelassen. Es gelten die Versteigerungsbedingungen des IdF NRW
| Fahrzeug | Hersteller | Gutachten und Formular Gebotsabgabe | Bieterinformationen | ||||
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Voraussichtlich im Laufe des 2. Quartals 2026 wird ein KdoW (BMW 5er, Erstzulassung 12/2015) zur Versteigerung angeboten. Alle fahrzeugrelevanten Details werden mit Beginn der Versteigerung veröffentlicht.
Für Rückfragen steht das Dezernat K4 "Technik und technischer Service" unter DezernatK4____________@idf.nrw.de zur Verfügung