Versteigerungsbedingungen
(Stand: 21.06.2024)
Bei der Versteigerung von Einsatzfahrzeugen sind nach Erlass des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen als Bieter ausschließlich die Gemeinden, Kreise und kreisfreien Städte nach § 2 Abs. 1 Ziffer 1 bis 3 BHKG aus Nordrhein-Westfalen sowie die im Katastrophenschutz anerkannten Hilfsorganisationen nach § 18 Abs. 1 BHKG aus Nordrhein-Westfalen zugelassen.
Ausschlaggebend ist der Eingang des Gebotes beim Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen. Verspätet eingehende Gebote werden nicht berücksichtigt. Bei gleichem Gebot entscheidet das Los.
Die Besichtigung des Einsatzfahrzeuges ist vor Beendigung des Zeitraumes zur Gebotsabgabe an mindestens einem auf dieser Homepage veröffentlichten Termin möglich.
Die Zuschlagserteilung nach § 156 BGB erfolgt unverzüglich, d.h. in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Versteigerungsende. Eine Benachrichtigung der nicht erfolgreichen Bieter wird per E-Mail durchgeführt. Mit der Erteilung des Zuschlages besteht die Verpflichtung, das Einsatzfahrzeug innerhalb von 15 Werktagen abzuholen.
Die Übergabe des Einsatzfahrzeuges erfolgt erst nach Gutschrift des Gebotsbetrages auf dem Konto der Landeskasse Nordrhein-Westfalen.
Die Versteigerung erfolgt unter Ausschluss jeglicher Rechte des Käufers wegen Sach- oder Rechtsmängeln. Ein Widerruf des Vertrages und die Rückgabe der Sache sind ausgeschlossen.