Veräußerungsbedingungen
Bei der Versteigerung von Einsatzfahrzeugen sind als Bieter ausschließlich öffentliche Feuerwehren nach § 7 Abs. 1 BHKG sowie im Katastrophenschutz anerkannte Hilfsorganisationen nach § 18 Abs. 1 BHKG jeweils aus Nordrhein-Westfalen zugelassen.
Ausschlaggebend ist der Eingang des Gebotes beim Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen. Verspätet eingehende Gebote werden nicht berücksichtigt. Bei gleichem Gebot entscheidet das Los.
Die Zuschlagserteilung erfolgt unverzüglich, d.h. in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Versteigerungsende. Eine Benachrichtigung der nicht erfolgreichen Bieter erfolgt per E-Mail. Mit der Erteilung des Zuschlages besteht die Verpflichtung, den Gegenstand oder das Fahrzeug innerhalb von 15 Werktagen abzuholen.
Die Übergabe eines Fahrzeuges erfolgt erst nach Gutschrift des Gebotsbetrages auf dem Konto der Landeskasse Nordrhein-Westfalen.
Der Verkauf erfolgt ohne Gewährleistung.