Veräußerungsbedingungen
Alle Gegenstände und Fahrzeuge werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung gegen Höchstgebot veräußert.
Gebote sind bis zu dem in der Veröffentlichung angegebenen Zeitpunkt in schriftlicher Form in verschlossenem Umschlag an das
Institut der Feuerwehr NRW
Angebotsammelstelle
Wolbecker Str. 237
48155 Münster
zu richten.
Möglich sind auch Gebote per E-Mail an folgende Adresse
(gilt nicht beim Verkauf von Fahrzeugen):
angebotsammelstelle@idf.nrw.de
Bei der Versteigerung von Fahrzeugen sind ausschließlich Feuerwehren des Landes NRW sowie die im Feuer- und Katastrophenschutz tätigen Hilfsorganisationen in NRW teilnahmeberechtigt
Die Angebote müssen enthalten:
- bei Fahrzeugversteigerungen: Bezeichnung der Feuerwehr/Hilfsorganisation
- Name/Vorname
- Postadresse
- Tel.-Nr.
- Fax-Nr.
- E-Mail-Adresse
- Verwertungs-Nr. (sofern angegeben)
- lfd. Nr. des Gegenstandes im Versteigerungskatalog
- bzw. Bezeichnung des Fahrzeugs mit Kennzeichen
- Gebotsbetrag
Ausschlaggebend ist der Eingang der Gebote beim Institut der Feuerwehr NRW.
Verspätet eingehende Gebote werden nicht berücksichtigt.
Bei gleichem Gebot entscheidet das Los.
Die Zuschlagerteilung erfolgt unverzüglich, d.h. in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Ablauf der Bietefrist.
Eine Benachrichtigung der nicht erfolgreichen Bieter erfolgt nicht.
Mit der Erteilung des Zuschlages besteht die Verpflichtung für den erfolgreichen Bieter, die ersteigerten Gegenstände oder Fahrzeuge abzunehmen.
Die Übergabe ersteigerter Fahrzeuge an den erfolgreichen Bieter erfolgt nur nach vorheriger Überweisung des Gebotsbetrages auf das Konto des IdF NRW.