Vermietungen

Nutzung des Übungsgeländes des IdF NRW

Das Übungsgelände mit seinen Übungsobjekten steht allen öffentlichen Feuerwehren des Landes NRW an Wochenenden für Übungen kostenlos zur Verfügung.

Werkfeuerwehren können das Übungsgelände des IdF NRW mit seinen Übungseinrichtungen ebenfalls nutzen, allerdings wird diesen ein pauschaliertes Nutzungsentgelt in Rechnung gestellt. Erste Informationen über das Übungsgelände mit seinen Einrichtungen finden Sie hier

 

Die Terminvergabe für die Nutzung des Übungsgeländes erfolgt über die jeweils zuständige Bezirksregierung.

Die Bezirksregierungen erhalten vom IdF NRW Terminkontingente, an denen die Feuerwehren in Eigenregie üben können. Zur Nutzung ist es notwendig, dass die zugewiesene Feuerwehr eine Nutzungsvereinbarung mit dem IdF NRW abschließt.
 

Für telefonische Rückfragen wenden Sie sich bitte an

  • Herrn Johannes Zündorf, Tel.: 0251 / 3112 – 4201 oder
  • Herrn Heinz-Peter Nolte, Tel.: 0251 / 3112 – 4211 oder
  • nutzung@idf.nrw.de

(Dezernat Z2 - Veranstaltungsplanung und Teilnehmerangelegenheiten) die Ihnen auch mit weiteren Informationen zur Verfügung stehen.