Die theoretische Ausbildung im Rahmen der Einführungs- und Vorbereitungszeit erfolgt am Institut der Feuerwehr, das Ausbildungsteile von anderen Ausbildungseinrichtungen durchführen lassen kann.

Die Dauer und zeitliche Lage der Abschnitte sind in der Anlage 1 der VAP2.1-Feu festgelegt. 

Nach Absprachen mit anderen Ausbildungseinrichtungen sind bereits konkrete Zeiträume für die Durchführung der Ausbildungsteile festgelegt. Auf dieser Grundlage können die Einstellungsbehörden bzw. entsendenden Dienststellen für die jeweiligen Auszubildenden konkrete Ausbildungspläne unter Berücksichtigung der vorgesehenen Praxisabschnitte und Urlaubsblöcke erstellen. 

 

Für folgende Ausbildungen stehen bereits Terminübersichten zur Verfügung, wobei die Termine ab Planungsjahr 2021 noch leicht variieren können: 

 

Abschluss der Ausbildungen Starttermin für BOIA Starttermin für Aufsteiger
31.12.2020 01.01.2019 01.01.2020
31.01.2021 - 01.02.2020
28.02.2021 - 01.03.2020
31.03.2021 01.04.2019 01.04.2020
30.06.2021 01.07.2019 01.07.2020
31.07.2021 - 01.08.2020
30.09.2021 01.10.2019 01.10.2020
31.10.2021 - 01.11.2020
31.12.2021 01.01.2020 01.01.2021
31.01.2022 - 01.02.2021
28.02.2022 - 01.03.2021
31.03.2022 01.04.2020 01.04.2021
30.06.2022 01.07.2020 01.07.2021
30.09.2022 01.10.2020 01.10.2021
31.10.2022 - 01.11.2021
31.12.2022 01.01.2021 01.01.2022
31.01.2023 - 01.02.2022
28.02.2023 - 01.03.2022
31.03.2023 01.04.2021 01.04.2022
30.06.2023 01.07.2021 01.07.2022
31.08.2023 - 01.09.2022
30.09.2023 01.10.2021 01.10.2022
31.10.2023 - 01.11.2022
31.12.2023 01.01.2022 01.01.2023
31.01.2024 - 01.02.2023
29.02.2024 - 01.03.2023
31.03.2024 01.04.2022 01.04.2023
30.06.2024 01.07.2022 01.07.2023
31.08.2024 - 01.09.2023
30.09.2024 01.10.2022 01.10.2023
31.10.2024 - 01.11.2023
31.01.2020 - 01.02.2019
31.03.2020 01.04.2018 -
30.06.2020 01.07.2018 01.07.2019
31.07.2020 - 01.08.2019
30.09.2020 01.10.2018 01.10.2019

 

31.10.2020 - 01.11.2019

Achtung!

Die Termine für die Ausbildungen, die zum 31.03.2021, 30.06.2021, 31.10.2021 und 31.12.2021 enden, haben sich verschoben! Den aktuellen Terminplan entnehmen Sie bitte den oben genannten Plänen!

 

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B I: Feuerwehrtechnische Grundausbildung

 

Teilnehmer/-innen:

Brandoberinspektoranwärter/-innen (BOIA)

Umfang:

5 Monate Grundausbildungslehrgang, entsprechend den Vorgaben der
VAP1.2-Feu NRW, Abschnitt 1 (Anlage 1a)

VAP1.2-Feu NRW, Abschnitt 1 (Anlage 1b)

Ausbildungsstelle:

Feuerwehr

Ziel:
Der Beamte bzw. die Beamtin soll befähigt werden, die Aufgaben eines Truppmanns oder Truppführers wahrzunehmen und er/sie soll den Dienstbetrieb auf einer Feuerwache kennen lernen. Der Beamte bzw. die Beamtin muss durch Selbststudium die Inhalte der Grundausbildung in den vorgegebenen Themenbereichen entsprechend der künftigen Verwendung in einem Amt der Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes vertiefen.

Über die Leistungen in diesem praktischen Ausbildungsabschnitt ist ein Befähigungsbericht zu fertigen.

2. Ausbildungsabschnitt

Rettungssanitäter-Lehrgang (Theorie)

 

Teilnehmer/-innen:

Brandoberinspektoranwärter/-innen (BOIA)

Umfang:

1 Monat, entsprechend den Vorgaben der
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Rettungssanitäter, Anlage 1

Ausbildungsstelle: Feuerwehr/kommunale Rettungsdienstschule

Ziel:
Der Beamte bzw. die Beamtin soll die theoretischen Grundlagen kennen lernen, die im 3. Ausbildungsabschnitt in  4-wöchigen Rettungswachen- und/oder Klinikpraktika erweitert werden.
Im Rahmen der Laufbahnausbildung wird die Rettungssanitäter-Ausbildung nicht abgeschlossen. Dazu fehlen weitere 4 Wochen Praktikum und ein 1-wöchiger Abschlusslehrgang mit Prüfung.

Über die Leistungen in diesem praktischen Ausbildungsabschnitt ist ein Befähigungsbericht als Teilnahmenachweis zu fertigen.

Feuerwehrtechnisches Wachpraktikum;
Praktikum in Anlehnung an RettAPO
 

Teilnehmer/-innen:

Brandoberinspektoranwärter/-innen (BOIA)

Umfang:

2 Monate

  • Feuerwehrtechnisches Wachpraktikum: 1 Monat
  • Rettungswachenpraktikum und / oder Klinikpraktikum: 4 Wochen


Ausbildungsstelle:

Feuerwehr/Rettungswache/Klinik

Ziel:
Der Beamte bzw. die Beamtin soll in die Aufgaben eines Truppmanns/-führers eingewiesen und in diesen Funktionen tätig werden:

  • Einsatzdienst als Truppmann und Truppführer;
  • Teilnahme am allgemeinen Dienstbetrieb und am Ausbildungs- und Übungsdienst;
  • Teilnahme am Brandsicherheitswachdienst;

 

Der Beamte bzw. die Beamtin soll die Grundtätigkeiten eines Rettungssanitäters kennen lernen und teilweise selber durchführen. 
Das insgesamt 4-wöchige Rettungswachen- und / oder Klinikpraktikum richtet sich nach der 
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Rettungssanitäter, Anlage 2. 
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Rettungssanitäter, Anlage 3.

Im Rahmen der Laufbahnausbildung wird die Rettungssanitäter-Ausbildung nicht abgeschlossen. Dazu fehlen weitere jeweils 2-wöchige Rettungswachen- und Klinikpraktika und ein 1-wöchiger Abschlusslehrgang mit Prüfung.

 

Über die Leistungen in diesem praktischen Ausbildungsabschnitt ist ein Befähigungsbericht zu fertigen.

B III: Gruppenführerlehrgang/-prüfung

 

Teilnehmer/-innen:

Brandoberinspektoranwärter/-innen (BOIA)

Umfang:

2 Monate

Ausbildungsstelle:

Institut der Feuerwehr NRW

Ziel:
Der Beamte bzw. die Beamtin nimmt am Lehrgang B III "Gruppenführer (hauptamtlich)" teil und legt die erforderlichen Leistungsnachweise ab. Nähere Informationen zu dieser Führungsausbildung der Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 1 des feuerwehrtechnischen Dienst finden Sie hier.

 

Der Beamte bzw. die Beamtin erhält am Ende des Lehrgangs bei Erfolg ein entsprechendes Zeugnis, ansonsten eine Teilnahmebescheinigung.

Gruppenführerpraktikum

 

Teilnehmer/-innen:

Brandoberinspektoranwärter/-innen (BOIA)

Umfang:

2 Monate

Ausbildungsstelle:

Feuerwehr

Ziel:
Der Beamte bzw. die Beamtin nimmt die Funktion eines/einer Einheitsführers/-in (Führungsstufe A gemäß FwDV 100) im Einsatz- und Übungsdienst wahr und vertieft seine/ihre im Lehrgang B III erworbenen Fähigkeiten. Ebenso wird er/sie in die Führungsaufgaben im Dienstbetrieb einer Feuerwache eingeführt.

 

Über die Leistungen in diesem praktischen Ausbildungsabschnitt ist ein Befähigungsbericht zu fertigen.

Abteilungsdienst

 

Teilnehmer/-innen:

Brandoberinspektoranwärter/-innen (BOIA), Aufsteiger/-innen

Umfang:

2 Monate

Ausbildungsstelle:

z.B. Feuerwehr, Leitstelle, Aufsichtsbehörde

Ziel:
Der Beamte bzw. die Beamtin wird in die Aufgaben der Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2  des feuerwehrtechnischen Dienstes eingewiesen.

Auf eine konkrete Nennung der Abteilungen und Produktbereiche sowie der Verweildauern in den Abteilungen wird im Verordnungstext bewusst verzichtet. Das Anfertigen von Abschnittsarbeiten ist nicht mehr vorgesehen.
Inhalte der Ausbildung sind zwischen entsendender und aufnehmender Dienststelle vorher abzustimmen. Dabei kann die Vorbildung und/oder nach der Laufbahnprüfung vorgesehene Verwendung Berücksichtigung finden. 

 

Über die Leistungen in diesem praktischen Ausbildungsabschnitt ist ein Befähigungsbericht zu fertigen.

Wissenschaftliche Grundlagen

 

Teilnehmer/-innen:

Aufsteiger/-innen

Umfang:

1 Monat

Ausbildungsstelle:
Das Institut der Feuerwehr NRW lässt diesen Ausbildungsteil extern durchführen.

Die Kosten des Lehrgangs tragen die Einstellungsbehörden.

Ziel:
Der Aufstiegsbeamte bzw. die Aufstiegsbeamtin erlernt die Wissenschaftlichen Grundlagen, die für das weitere Verständnis der theoretischen Ausbildung nötig sind.

Hinweis: Die Brandoberinspektoranwärter/-innen (BOIA) bringen diese Voraussetzung durch ein abgeschlossenes Studium mit.

Inhalte:

  • Mathematische Grundlagen
    • Fachrechnen
    • Gleichungen und Funktionen
    • Angewandte Mathematik im Brandschutz
  • Physikalisch-technische Grundlagen Größen/Einheiten
    • Festkörper-Mechanik
    • Hydromechanik
    • Wärmelehre
    • Elektrotechnik
  • Chemische Grundlagen zur Verbrennung
    • Chemische Grundlagen
    • Verbrennungsvorgang
    • Löschverfahren
  • Werkstoffkunde
    • Metalle
    • Nichtmetalle
  • Biologische Grundlagen


Der Beamte bzw. die Beamtin erhält am Ende des Lehrgangs eine Teilnahmebescheinigung.

Menschenführung I

 

Teilnehmer/-innen:

Brandoberinspektoranwärter/-innen (BOIA), Aufsteiger/-innen

Umfang:

0,5 Monat

Ausbildungsstelle:

Das Institut der Feuerwehr NRW lässt diesen Ausbildungsteil extern durchführen.

Fortbildungsakademie des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW; Akademie Mont-Cenis, Herne

Ziel:
Der Beamte bzw. die Beamtin soll die Grundkenntnisse der Personal- und Menschenführung erwerben, die zur Ausübung der Tätigkeit eines Amtes in der Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der  Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes erforderlich sind.

Inhalte:

  • Kommunikation
  • Führung
    • Motivation
    • Führen über Ziele
    • Psychologie der Persönlichkeit,
    • Beurteilung
    • Führungsstile
    • situativer Führungsstil
    • Führen von Teams
    • Selbstverständnis und Rolle der Führungskraft
  • Konfliktbewältigung
  • Besprechungs- u. Moderationstechniken
  • Arbeitsschutz


Der Beamte bzw. die Beamtin erhält am Ende des Lehrgangs eine Teilnahmebescheinigung.

Organisation/Einsatzrecht/Betriebswirtschaftslehre

 

Teilnehmer/-innen:

Brandoberinspektoranwärter/-innen (BOIA), Aufsteiger/-innen

Umfang:

1 Monat

Ausbildungsstelle:

Das Institut der Feuerwehr NRW lässt diesen Ausbildungsteil extern durchführen.

Institut für Öffentliche Verwaltung NRW, (IÖV NRW), Hilden

Ziel:
Der Beamte bzw. die Beamtin soll

  • die rechtlichen Grundlagen, die für Tätigkeiten im Verantwortungsbereich der Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes erforderlich sind, erwerben und
  • in die Betriebswirtschaftlehre eingeführt werden.


Inhalte:

  • Grundzüge des Staats- und Verwaltungsrechts (einschl. EU);
  • Kommunalrecht;
  • Verwaltungsorganisation;
  • Feuerschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstrecht;
  • Grundlagen des Öffentlichen Dienstrechts;
  • Disziplinarrecht und Personalvertretungsrecht;
  • kommunale Haushalts- und Finanzwirtschaft einschl. Kosten- und Leistungsrechnung und Controlling;
  • Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre;
  • Einsatzrecht;
  • Ressourcenplanung

 

Zum Ende des Lehrgangs schreibt der Beamte bzw. die Beamtin die erste Aufsichtsarbeit der Zugführerprüfung zu zwei Zeitstunden (siehe Anlage 3 der VAP2.1-Feu). Näheres zur Zugführerprüfung finden Sie auch im Prüfungsleitfaden des IdF-Kataloges.

Der Beamte bzw. die Beamtin erhält am Ende des Lehrgangs eine Teilnahmebescheinigung.

B IV: Zugführerlehrgang/-prüfung

 

Teilnehmer/-innen:

Brandoberinspektoranwärter/-innen (BOIA), Aufsteiger/-innen

Umfang:

2 Monate

Ausbildungsstelle:

Institut der Feuerwehr NRW

Ziel:
Der Beamte bzw. die Beamtin soll befähigt werden, die Aufgaben eines Zugführers im Einsatzdienst wahrzunehmen.

Inhalte:

  • Einsatztaktik (Brandeinsatz, technische Hilfeleistung, ABC-Einsatz);
  • Einsatzbezogene Aspekte des vorbeugenden Brandschutzes;
  • Einsatzbezogene Aspekte der Technik;
  • Einsatzvorbereitung und Einsatznachbereitung;
  • Zusammenarbeit im Einsatz;
  • Wissenschaftliche Grundlagen der Sicherheitstechnik und des Arbeitsschutzes;
  • Zugführer-Prüfung.


Die Zugführerprüfung richtet sich nach Anlage 3 der VAP2.1-Feu. Näheres zur Zugführerprüfung finden Sie auch im Prüfungsleitfaden des IdF-Kataloges.

Der Beamte bzw. die Beamtin erhält am Ende des Lehrgangs bei Erfolg ein entsprechendes Zeugnis, ansonsten eine Teilnahmebescheinigung.

Zugführerpraktikum

 

Teilnehmer/-innen:

Brandoberinspektoranwärter/-innen (BOIA), Aufsteiger/-innen

Umfang:

2 Monate

Ausbildungsstelle:

Feuerwehr

Ziel:
Der Beamte bzw. die Beamtin nimmt die Funktion eines Zugführers (Führungsstufe B gemäß FwDV 100) im Einsatz- und Übungsdienst wahr und vertieft seine/ihre im Lehrgang B IV-Zugführer erworbenen Fähigkeiten. Ebenso wird er/sie in die Führungsaufgaben im Dienstbetrieb einer Feuerwache/Feuerwehr eingeführt.


Das Anfertigen von Abschnittsarbeiten ist gemäß der VAP2.1-Feu nicht mehr vorgesehen. In diesem Abschnitt "Zugführerpraktikum" stehen Einsatzdienst und Wachbetrieb im Mittelpunkt der Ausbildung.

 

Über die Leistungen in diesem praktischen Ausbildungsabschnitt ist ein Befähigungsbericht zu fertigen.

 

B V: Lehrgang ABC/Abschnittsleiter Rettungsdienst/Verbandsführer/Stabsarbeit

 

Teilnehmer/-innen:

Brandoberinspektoranwärter/-innen (BOIA), Aufsteiger/-innen

Umfang:

1 Monat

Ausbildungsstelle:

Institut der Feuerwehr NRW

Ziel:
Der Beamte bzw. die Beamtin soll befähigt werden,

  • die Aufgaben eines Abschnittsleiters Messen im ABC-Einsatz,
  • eines Abschnittsleiters Medizinische Rettung bei einem Massenanfall von Verletzten (MANV),
  • eines Verbandsführers im Einsatz und
  • eine Funktion in einem Stab der Einsatzleitung

wahrzunehmen.

Inhalte:

Im Verlauf des Lehrgangs schreibt der Beamte bzw. die Beamtin die Aufsichtsarbeiten der Abschlussprüfung zu je drei Zeitstunden. Die Abschlussprüfung richtet sich nach Anlage 3 der VAP2.1-Feu. Näheres zur Abschlussprüfung finden Sie auch im Prüfungsleitfaden des IdF-Kataloges.

 

Im Modul B IV - B V werden von Aufsteigern und BOIA vier Qualifikationen erlangt:

  • Verbandsführer,
  • Mitwirkung in der Stabsarbeit,
  • Einsatzabschnittsleiter Medizinische Rettung und
  • ABC-Messstrategie.

 

Die ersten drei Module enden jeweils mit einem Leistungsnachweis.

Um freiwerdende Teilnehmerplätze in den Teilmodulen an sonstige Bedarfsträger vergeben zu können, soll ein erneutes Belegen von Teilmodulen ausgeschlossen werden.

Daher gilt folgende Regelung

  • bis Ende des Jahres 2018:
    Eine Qualifikation, die z. B. bereits im Ehrenamt erworben wurde, wird angerechnet und muss nicht noch einmal absolviert werden. Ei-ne Teilnahme an dem Teilmodul ist möglich, wobei ein Leistungs-nachweis nicht erneut zu erbringen ist.
  • ab 2019:
    Eine Qualifikation, die z. B. bereits im Ehrenamt erworben wurde, wird zwingend angerechnet und darf nicht noch einmal absolviert werden. Gegebenenfalls ist im Ausbildungsplan statt der Teilmodule z. B. die Zuweisung weiterer Praxisabschnitte vorzusehen.
     

Näheres zu den Leistungsnachweisen finden Sie im Prüfungsleitfaden des IdF-Kataloges zu diesem Lehrgang.

 

Der Beamte erhält am Ende des Lehrgangs eine Teilnahmebescheinigung.

Menschenführung II

 

Teilnehmer/-innen:

Brandoberinspektoranwärter/-innen (BOIA), Aufsteiger/-innen

Umfang:

0,5 Monat

Ausbildungsstelle:

Das Institut der Feuerwehr NRW lässt diesen Ausbildungsteil extern durchführen.

Fortbildungsakademie des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW; Akademie Mont-Cenis, Herne

Ziel:
Der Beamte bzw. die Beamtin soll die Grundkenntnisse der Personal- und Menschenführung erwerben, die zur Ausübung der Tätigkeit in einem Amt der Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienst erforderlich sind.

Inhalte:

  • Führen in besonderen Problemlagen
    • Suchtprobleme am Arbeitsplatz
    • Betriebliches Eingliederungsmanagement
  • Zeitmanagement
  • Deeskalation
    • Umgang mit Bevölkerungsgruppen mit Migrationshintergrund
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Personalplanung
  • Qualitätsmanagement
  • Berufsethik
  • Einsatznachsorge
  • Lernerfolgskontrollen/Leistungsnachweise


Der Beamte bzw. die Beamtin hat zu den Inhalten der Lehrgänge Menschenführung I und II einen Leistungsnachweis zu erbringen. Der Beamte bzw. die Beamtin erhält am Ende des Lehrgangs eine Teilnahmebescheinigung.

Abschlussprüfung

 

Teilnehmer/-innen:

Brandoberinspektoranwärter/-innen (BOIA), Aufsteiger/-innen

Umfang:

0,5 Monat

Ausbildungsstelle:

Institut der Feuerwehr NRW
(Prüfungsvorbereitung/Eigenstudium am Wohnort)

Ziel:
Die Laufbahnprüfung/Aufstiegsprüfung dient der Feststellung, ob die Beamten/-innen für ihre Laufbahn befähigt sind. Sie sollen nachweisen, dass sie die erforderlichen Fachkenntnisse erworben haben und in der Lage sind, diese in den Aufgaben der Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes praxisbezogen anzuwenden.

Im Verlauf der Ausbildung wurden bereits die Zugführerprüfung abgelegt und die drei Aufsichtsarbeiten der Abschlussprüfung gefertigt. Zum mündlichen Teil der Abschlussprüfung wird der Beamte bzw. die Beamtin für 3 Tage zum IdF NRW einberufen.

Die Abschlussprüfung richtet sich nach Anlage 3 der VAP2.1-Feu. Näheres zur Abschlussprüfung finden Sie auch im Prüfungsleitfaden des IdF-Kataloges. Am Ende dieses Abschnittes erhält der Beamte bzw. die Beamtin bei Erfolg sein Prüfungszeugnis.