Einführungsseminar

 

Teilnehmer/-innen:

Brandreferendare/-innen (BRef) und Aufstiegsbeamte/-innen (AB)

 

Umfang:

1 Woche

Es werden 30 Unterrichtsstunden auf 4 oder 5 Tage verteilt in Abhängigkeit des Wochentages des ersten April. Der erste April steht für die eigene Dienststelle zur Einkleidung und Übergabe der Urkunde sowie der Anreise zum Institut der Feuerwehr NRW zur Verfügung.

 

Ausbildungsstelle:

Institut der Feuerwehr NRW

 

Ziel:

Die Beamtin oder der Beamte soll in die Inhalte und in den Ablauf des zweijährigen Vorbereitungsdienstes für Brandreferendare/-innen bzw. der einjährigen Einführungszeit für Aufsteiger/-innen eingeführt werden.

 

Gemäß Anlage 1 der VAP2.2-Feu sind folgende Inhalte vorgegeben:

  • Ziel, Aufbau und Inhalt der Ausbildung;
  • Aufgaben, Pflichten und Rechtsstellung der Beamten in der Ausbildung;
  • Aufbauorganisation des Feuerwehrwesens;
  • Berufsbild und Selbstverständnis des Beamten in der Laufbahn des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienst;
  • Organisation der kommunalen Verwaltung, Grundzüge des Verwaltungshandelns;
  • Einführung in Literatur zum Selbststudium.


Lernzielkatalog
Kosten

 

 

1. Feuerwehr - Feuerwehrgrundausbildung

 

Teilnehmer/-innen:

Brandreferendare/-innen (BRef)

 

Umfang:

25 Wochen Grundausbildungslehrgang bei einer Berufsfeuerwehr

 

Ausbildungsstelle:

Feuerwehr gem. § 9 Abs. 1 VAP2.2-Feu

 

Ziel:

Der Beamte bzw. die Beamtin soll befähigt werden, die Aufgaben eines Truppmanns oder Truppführers wahrzunehmen und er soll den Dienstbetrieb auf einer Feuerwache kennen lernen. Der Beamte bzw. die Beamtin muss durch Selbststudium die Inhalte der Grundausbildung in den vorgegebenen Themenbereichen entsprechend der künftigen Verwendung im höheren feuerwehrtechnischen Dienst vertiefen.

 

Gemäß Anlage 1 der VAP2.2-Feu sind folgende Inhalte vorgegeben:

  • Teilnahme an einem sechsmonatigen Grundausbildungslehrgang für Berufsfeuerwehren, einschließlich der theoretischen Rettungssanitäterausbildung, in dem die Inhalte analog zu denen der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen vermittelt werden sowie Erwerb des Sportabzeichens und des Rettungsschwimmerabzeichens.
  • Hospitation als Truppmann und Truppführer;
  • Teilnahme am allgemeinen Dienstbetrieb und am Ausbildungs- und Übungsdienst;
  • Teilnahme am Brandsicherheitswachdienst;
  • Information über die Organisation der Kommunalverwaltung und der gemeinderätlichen Gremien;
  • Erteilen von Fachunterrichten im Lehrgang und bei der Wachfortbildung.

Führungslehrgang I

 

Teilnehmer/-innen:

Brandreferendare/-innen (BRef)

 

Umfang:

9 Wochen

 

Ausbildungsstelle:

Institut der Feuerwehr NRW

 

Ziel:

Die Beamtin oder der Beamte soll befähigt werden, die Aufgaben eines Gruppen- und Zugführers für alle Einsatzbereiche wahrzunehmen.

 

Gemäß Anlage 1 der VAP2.2-Feu sind folgende Inhalte vorgegeben:

  • Rechtsgrundlagen und Organisation im Einsatz;
  • Menschenführung im Einsatz;
  • Einsatztaktik (Brandeinsatz, technische Hilfeleistung, ABC-Einsatz, Massenanfall von Verletzten);
  • medizinische und dienstliche Aspekte der Gesundheitsvorsorge;
  • Zusammenarbeit im Einsatz;
  • Technik.


Lernzielkatalog
Literatur
Kosten

2. Feuerwehr

 

Teilnehmer/-innen:

Brandreferendare/-innen (BRef)

 

Umfang:

13 Wochen

 

Ausbildungsstelle:

Feuerwehr gem. § 9 Abs. 1 VAP2.2-Feu

 

Ziel:

Der Beamte bzw. die Beamtin soll befähigt werden, die Aufgaben eines Gruppen- und Zugführers sachgerecht und eigenständig auszuführen sowie die Arbeit in Abteilungen und Sachgebieten kennenlernen. Der Beamte bzw. die Beamtin muss im Selbststudium die Inhalte vertiefen.

 

Gemäß Anlage 1 der VAP2.2-Feu sind folgende Inhalte vorgegeben:

  • Verwendung im Einsatz- und Übungsdienst als Gruppen- und Zugführer;
  • Mitarbeit in den Abteilungen „Einsatzorganisation“ und „Technik“;
  • Mitarbeit im Nachrichtenwesen der Feuerwehr insbesondere Hospitation in der Leitstelle;
  • Einarbeitung in die Ablauforganisation der Feuerwehr einschließlich des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes;
  • Vertiefung der Kenntnisse der allgemeinen Verwaltung, des kommunalen Haushaltswesens und der Personalverwaltung;
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Fahrzeugkonzepten;
  • Mitwirkung bei Beschaffungen;
  • Teilnahme an Fahrzeug- und Geräteprüfungen;
  • Teilnahme an Plan- und Einsatzübungen;
  • Einarbeitung in die Ablauforganisation einer Kommunalverwaltung;
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Vorlagen für kommunale Gremien;
  • Zusammenarbeit mit der Personalvertretung.

 

Die Zugführerprüfung findet am Ende des ersten Ausbildungsjahres statt. An ihr nehmen nur die Referendarinnen und Referendare teil. Der geplante Zeitrahmen wird auf der Homepage des IdF NRW veröffentlicht. Zusätzlich wird jeder Prüfungskandidat zu seiner Prüfung gesondert durch den Prüfungsausschuss nach Münster eingeladen.

 

Die Zugführerprüfung besteht aus:

1. zwei Klausuren
2. Planübung "Zugführer“
3. einer mündlichen Befragung

Die Planübung und die mündliche Befragung finden vor dem Prüfungsausschuss für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst statt. Der Ausschuss tritt am Institut der Feuerwehr in Münster zusammen. Die Bedingungen unter denen die Prüfung stattfindet, sind in der VAP2.1-Feu, Kapitel 3. „Prüfung“ nachzulesen. An dieser Stelle sollen einige zusätzliche Hinweise auf den konkreten Ablauf der einzelnen Prüfungsteile gegeben werden.

 

Klausuren

Die Klausuren werden am Ende des Führungslehrganges I am IdF NRW geschrieben. Hierfür stehen drei Zeitstunden zur Verfügung. Das Thema wird vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses aus den Stoffgebieten der Grundausbildung und des Führungslehrganges I gestellt. Die Klausuren werden von zwei Beisitzern des Prüfungsausschusses unabhängig voneinander beurteilt. Bei abweichenden Beurteilungen entscheidet der Vorsitzende über das Ergebnis. Die Ergebnisse werden den Prüflingen zusammen mit dem Beschluss über die Zulassung zur mündlichen Prüfung (Planübung und mündliche Befragung) spätestens eine Woche vor der mündlichen Prüfung schriftlich mitgeteilt.
 

Planübung „Zugführer“

Die Planübung dauert ca. 30 Minuten. Der Prüfling wird in der Regel als Zugführer im Rahmen eines Brandeinsatzes, einer technischen Hilfeleistung oder eines ABC-Einsatzes eingesetzt. Zur Mitwirkung bei der Planübung, z.B. als Planübungsleiter, können durch den Prüfungsausschuss Angehörige des feuerwehrtechnischen Dienstes, die in der Regel Mitarbeiter des IdF NRW sind, herangezogen werden. Die Planübung wird von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses beobachtet und bewertet. Zwischenfragen von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses sind möglich. Es können auch mehrere Planübungen an einer Lage durchgeführt werden.

 

Mündliche Befragung

Dieser Prüfungsteil dauert ca. 40 Minuten. Jeder Prüfling wird einzeln durch die Mitglieder des Prüfungsausschusses befragt. Die Inhalte der Prüfung sind auf die in der VAP2.2-Feu genannten Gebiete zu begrenzen.

Sofern der Vorsitzende des Prüfungsausschusses kein anderes Verfahren festlegt, wird jeder Prüfling an einem Tage sowohl die mündliche Befragung als auch die Planübung ablegen, am Vormittag die mündliche Befragung und am Nachmittag die Planübung. Es können auf diese Weise 5 - 6 Kandidaten an einem Tag geprüft werden. Am Ende des Tages wird den Kandidaten das Ergebnis der Prüfung bekannt gegeben.

 

Verwaltungslehrgang

 

Teilnehmer:

Brandreferendare (BRef) und Aufstiegsbeamte (AB)

 

Umfang:

8 Wochen

 

Ausbildungsstelle:

Verwaltungsakademie in Berlin

 

Ziel:

Der Beamte bzw. die Beamtin soll befähigt werden, die rechtlichen Grundlagen für den Verantwortungsbereich eines Abteilungs- oder Amtsleiters in der Laufbahn des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes sachgerecht anzuwenden.

 

Gemäß Anlage 1 der VAP2.2-Feu sind folgende Inhalte vorgegeben:

  • Allgemeine Rechtslehre;
  • Allgemeines Verwaltungsrecht;
  • Brandschutzrecht einschließlich Katastrophenschutz- und Rettungsdienstrecht;
  • Öffentliches Dienstrecht;
  • Beamtenrecht;
  • Disziplinarrecht;
  • Personalvertretungsrecht;
  • Haushaltsrecht;
  • Ziviles Vertragswesen.
     


Kosten

Stundenplan A

StundenPlan B

Curriculum 

Hotelkontingent und Hotelempfehlungen Berlin 2020
 

Verwaltungsbehörde

 

Teilnehmer/-innen:

Brandreferendare/-innen (BRef) und Aufstiegsbeamte/-innen (AB)

 

Umfang:

9 Wochen

 

Ausbildungsstelle:

höhere oder oberste Aufsichtsbehörde für das Feuerwehrwesen

 

Ziel:

Der Beamte bzw. die Beamtin soll alle wesentlichen Arbeiten kennen lernen, die bei der Aufsicht über das Feuerwehrwesen anfallen. Dem Beamten bzw. der Beamtin soll insbesondere auch ein Einblick in die Tätigkeit anderer Behörden und Einrichtungen gewährt werden; einschließlich der Zusammenarbeit mit diesen. Beispiele für andere Behörden und Einrichtungen sind: Bauaufsicht, Gewerbeaufsicht, Kriminalpolizei, Schutzpolizei und Sachversicherer. Er/Sie soll einen Einblick in die Arbeit einer Landesfeuerwehrschule erhalten.

 

Gemäß Anlage 1 der VAP2.2-Feu sind folgende Inhalte vorgegeben:

  • Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften, Erlasse;
  • Aufbauorganisation der Landesverwaltung;
  • Finanzierung des Feuerwehrwesens.

Führungslehrgang II

 

Teilnehmer/-innen:

Brandreferendare/-innen (BRef) und Aufstiegsbeamte/-innen (AB)

 

Umfang:

4 Wochen

 

Ausbildungsstelle:

Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg

 

Ziel:

Der Beamte bzw. die Beamtin soll befähigt werden, die Einsatzleitung bei Großschadenlagen zu übernehmen. Der Beamte bzw. die Beamtin soll Kenntnisse erwerben, um Ausbildungstätigkeiten zu übernehmen und im Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz mitarbeiten zu können.

 

Gemäß Anlage 1 der VAP2.2-Feu sind folgende Inhalte vorgegeben:

  • Grundlagen der Stabsarbeit;
  • Stabsrahmenübung und Verbandsführerplanübungen;
  • Methodik und Didaktik in der Erwachsenenbildung;
  • Unterrichten;
  • Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz;
  • Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen;
  • Bauordnungsrecht einschließlich Sonderbauvorschriften.

  

3. Feuerwehr

 

Teilnehmer/-innen:

Brandreferendare/-innen (BRef) und Aufstiegsbeamte/-innen (AB)

 

Umfang: 

14 Wochen


Ausbildungsstelle:

Feuerwehr gem. § 9 Abs.1 VAP2.2-Feu


Ziel:

Die Beamtin oder der Beamte soll befähigt werden, die Aufgaben eines Einsatzleiters bis hin zur Großschadenlage sachgerecht und eigenständig auszuführen. Sie sollen die Kenntnisse im Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz soweit vertiefen, dass sie Aufgaben in diesen Bereichen eigenständig bearbeiten können. Durch eigenverantwortliche Tätigkeit in der Ausbildung sollen die erlernten Kenntnisse in der Methodik und in der Didaktik vertieft werden. Es ist eine umfangreiche schriftliche Ausarbeitung (Facharbeit) anzufertigen, die Bestandteil der Laufbahnprüfung ist.

 

Gemäß Anlage 1 der VAP2.2-Feu sind folgende Ausbildungsinhalte vorgegeben:

  • Verwendung als Einsatzleiter/-in und als Direktionsdienst;
  • Mitarbeit in der Abteilung Vorbeugender Brandschutz;
  • Bearbeitung aller anfallenden Aufgaben aus dem Gebiet des vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes und der Einsatzorganisation, insbesondere Bearbeitung von Bauanträgen und Durchführung von Brandverhütungsschauen;
  • Zusammenarbeit mit anderen Behörden;
  • Durchführen und Anlegen von Einsatz- und Planübungen sowie Erteilen von Fachunterricht;
  • Planen und Organisieren von Fortbildungsveranstaltungen;
  • Erstellen der Facharbeit.

Führungslehrgang III

 

Teilnehmer/-innen:

Brandreferendare/-innen (BRef) und Aufstiegsbeamte/-innen (AB)

 

Umfang:

6 Wochen aufgeteilt in 3 Wochen Teil a und 3 Wochen Teil b

 

Der Lehrgang wird wie folgt aufgeteilt:

Führungslehrgang III Teil a:

Institut für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge


Führungslehrgang III Teil b:

Feuerwehrakademie Hamburg

 

Ausbildungsstelle:

Institut für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge
Feuerwehrakademie Hamburg

 

Ziel:

Der Beamte bzw. die Beamtin soll die Grundkenntnisse der Personal- und Menschenführung erwerben, die zur Ausübung der Tätigkeit als Abteilungs- oder Amtsleiter in der Laufbahn des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienst erforderlich sind. Er/Sie soll in die Betriebswirtschaftslehre eingeführt werden.

 

Gemäß Anlage 1 der VAP2.2-Feu sind folgende Inhalte vorgegeben:

  • Personalführung;
  • Moderation und Verhandlung;
  • Beurteilungswesen;
  • Stressbewältigung und Einsatznachsorge;
  • Suchtbewältigung;
  • Zeit- und Selbstmanagement;
  • Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre;
  • Qualitätsmanagement;
  • Öffentlichkeitsarbeit;
  • Grundlagen des Katastrophenschutzes und Zivilschutzes in Deutschland sowie der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten der EU im Katastrophenschutz.

 

Schwerpunkte des Ausbildungsablaufes:

 

1. bis 3. Woche Teil a

IBK Heyrothsberge Personalführung
Moderation und Verhandlung
Beurteilungswesen
Stressbewältigung und Einsatznachsorge
Suchtbewältigung
Zeit- und Selbstmanagement
Lernerfolgskontrollen

 

4. bis 6. Woche Teil b

FeuAK Hamburg Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre
Qualitätsmanagement
Öffentlichkeitsarbeit
Grundlagen des Katastrophenschutzes und Zivilschutzes in Deutschland sowie der Zusammenarbeit der Mitgliedstaten der EU im Katastrophenschutz


Lernzielkatalog - Teil a
Literatur - Teil a
Kosten - Teil a

Wahlstation

 

Teilnehmer/-innen:

Brandreferendare/-innen (BRef) und Aufstiegsbeamte/-innen (AB)

 

Umfang:

5 Wochen

 

Ziel:

Der Beamte bzw. die Beamtin soll in diesem Ausbildungsabschnitt Gelegenheit erhalten, an einer oder an mehreren Ausbildungsstellen Kenntnisse zu erwerben, die aufgrund einer vorgesehenen Verwendung sinnvoll sind. Dies kann beispielsweise erfolgen

  • bei einer ausländischen Feuerwehr oder Behörde;
  • im Management bei einem großen Wirtschaftsunternehmen;
  • bei einer großen Werkfeuerwehr;
  • an einer Feuerwehr- und/oder Katastrophenschutzschule (eventuell auch im Ausland).


Die Teile der Laufbahnprüfung werden während des 8. Abschnittes (Facharbeit) und am Ende des 2. Jahres der Ausbildung abgelegt. Die Laufbahnprüfung wird sowohl von den Referendarinnen und Referendare wie auch den Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamten abgelegt. Der geplante Zeitrahmen wird auf der Homepage des IdF NRW veröffentlicht. Zusätzlich wird jeder Prüfungskandidat zu seiner Prüfung gesondert durch den Prüfungsausschuss nach Münster eingeladen.

Die Laufbahnprüfung besteht aus:
1. der Facharbeit
2. Planübung "Verbandsführer“
3. zwei Vorgangsbearbeitungen "Vorbeugender Brandschutz“ und "Amtsführung“

Die Planübung und die Vorgangsbearbeitungen finden vor dem Prüfungsausschuss für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst statt. Der Ausschuss tritt am Institut der Feuerwehr in Münster zusammen. Die Bedingungen unter denen die Prüfung stattfindet, sind in der VAP2.2-Feu, Abschnitt 3. "Prüfung“ nachzulesen. An dieser Stelle sollen einige zusätzliche Hinweise auf den konkreten Ablauf der einzelnen Prüfungsteile gegeben werden.


Facharbeit

Begleitend zur Tätigkeit bei der Feuerwehr im 8. Abschnitt hat der Prüfling eine Facharbeit zu fertigen. Das Thema der Facharbeit wird durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses ausgewählt und dem Prüfling zugeteilt. Das Thema wird dem Prüfling am Ende des Führungslehrganges II bekannt gegeben. Zur Bearbeitung steht ein Zeitraum von drei Monaten zur Verfügung. Nach Ablauf der Bearbeitungszeit ist die Facharbeit in dreifacher Ausfertigung, zwei gebundene Exemplare und ein Exemplar als pdf-Datei beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses einzureichen. Es zählt das Datum des Poststempels.
Der Prüfling soll durch die Facharbeit zeigen, dass er eine Aufgabe aus der Praxis richtig erfassen, das Ergebnis methodisch erarbeiten und klar darstellen kann. Die Arbeit soll dem Leser einen Überblick über das gestellte Thema verschaffen und bei entsprechender Themenstellung die Beurteilung bzw. die Entscheidung des Verfassers klar wiedergeben.

Es gelten die folgenden Grundsätze für die Anfertigung der Arbeit:

Form

 

Größe: DIN A4
Schrifttyp: Arial
Schriftgröße: 12 pt
Zeilenabstand: 15 pt

 

Umfang

Die Arbeit soll sich auf das Wesentliche beschränken. Der Umfang des Textteils der Facharbeit soll 20 Seiten mit zusätzlich 10 Seiten Anhang nicht überschreiten.

Zum Textteil gehören selbst verfasste Texte und selbst erstellte Abbildungen, wie z. B. Tabellen, Grafiken und Bildaufnahmen. Wenn fremde Inhalte für das Verstehen des Textteils unerlässlich sind, können diese unter Angabe der Quelle in den Textteil eingebettet werden, sofern sie zusammen genommen eine Länge von zwei Seiten nicht überschreiten (keine Anrechnung auf die Richtvorgabe zur Länge des Textteils von 20 Seiten).

Im Anhang können alle Elemente, die die Grundlage für die Erarbeitung des Textteils gebildet haben (Tabellen, Grafiken, Bilder, Interviewprotokolle, Beispiel eines Umfragebogens etc.), angefügt werden. Der Anhang der Facharbeit darf nicht zur inhaltlichen Ergänzung, Erweiterung oder Vertiefung des Textteils genutzt werden.

Die Facharbeit wird von zwei Beisitzern des Prüfungsausschusses unabhängig voneinander beurteilt. Bei abweichenden Beurteilungen entscheidet der Vorsitzende über das Ergebnis. Die Ergebnisse werden den Prüflingen zusammen mit dem Beschluss über die Zulassung zur mündlichen Prüfung (Planübung und Vorgangsbearbeitungen) spätestens eine Woche vor der mündlichen Prüfung schriftlich mitgeteilt.
Das Thema der Facharbeit wird nach Abschluss der Prüfung auf der Homepage des IdF NRW veröffentlicht. Die eingereichten Exemplare werden nur im Rahmen des Prüfungsverfahrens verwendet. Die Urheberrechte bleiben selbstverständlich beim Autor. Wünsche von Dritten, die Arbeit zu erhalten oder Inhalte zu verwenden, müssen im Rahmen des Urheberrechtes bzw. verwandter Schutzrechte mit dem Autor geklärt werden. Dies trifft ebenfalls auf die Mitglieder des Prüfungsausschusses zu. Allerdings dürfen die Arbeit oder Teile daraus erst nach abgeschlossener Prüfung Dritten zugänglich gemacht werden.


Planübung "Verbandsführer“

Die Planübung dauert ca. 60 Minuten. Der Prüfling wird in der Regel als Einsatzleiter eines taktischen Verbandes bestehend aus mehreren Zügen auch verschiedener Organisationen an Einsatzstellen im Rahmen eines Brandeinsatzes, einer technischen Hilfeleistung oder eines ABC-Einsatzes eingesetzt. Zur Mitwirkung bei der Planübung, z.B. als Planübungsleiter, können durch den Prüfungsausschuss Angehörige des feuerwehrtechnischen Dienstes, die in der Regel Mitarbeiter des IdF NRW sind, herangezogen werden. Die Planübung wird von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses beobachtet und bewertet. Zwischenfragen von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses sind möglich. Es können auch mehrere Planübungen an einer Lage durchgeführt werden.

 

Vorgangsbearbeitungen

Die Unterlagen für die Vorgangsbearbeitung werden von jeweils einem Mitglied des Prüfungsausschusses ausgearbeitet und dem Prüfling zu Beginn übergeben. Der Prüfling hat 40 Minuten Zeit, sich in den Vorgang einzuarbeiten. Anschließend wird der Vorgang vor dem Prüfungsausschuss verhandelt, d. h. zunächst wird der Sachverhalt im Rahmen eines kurzen Vortrags dargestellt und im Rahmen eines „Architekten- bzw. Dezernentengesprächs werden die Ergebnisse präsentiert sowie die eigenen Absichten erläutert und umgesetzt.

Bei der Vorgangsbearbeitung "Vorbeugender Brandschutz“ wird es sich in der Regel um die Bewertung eines Bauantrags oder von Teilen daraus handeln; Grundlage zur Aufgabenbearbeitung sind die Musterbauordnung (MBO) sowie Musterverordnungen für Bauten besonderer Art und Nutzung.

Bei der Vorgangsbearbeitung "Amtsführung“ kann es sich z. B. um Vorgänge aus den Bereichen Beschwerden, Beschaffung, Beurteilungen, Personalgespräche, Stellenausschreibungen, Personalauswahlverfahren, sonstige Ausschreibungsverfahren etc. handeln.

Der Prüfling soll zeigen, dass er die Grundkenntnisse des Verwaltungshandels, der Betriebswirtschaftslehre sowie der Personal- und Menschenführung beherrscht und zur Lösung praktischer Aufgabenstellungen einsetzen kann.

Die Behandlung vor dem Prüfungsausschuss erfolgt in Form eines Vortrags, der den Sachverhalt darstellt, und eines anschließenden Amtsführungs- oder Dezernentengesprächs, in dessen Rahmen der Prüfling seine Ergebnisse präsentieren sowie seine Absichten erläutern und umsetzen soll. Die Länge des jeweiligen Teils kann je nach Aufgabenstellung variieren. Die durchschnittliche Dauer für beides zusammen soll in der Regel nicht mehr als 30 Minuten betragen.
Sofern der/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses kein anderes Verfahren festlegt, wird jeder Prüfling an einem Tage sowohl in den Vorgangsbearbeitungen als auch in der Planübung geprüft. Es können auf diese Weise bis zu 3 Kandidaten an einem Tag geprüft werden. Am Ende des Tages wird den Kandidaten das Ergebnis der Laufbahnprüfung bekannt gegeben.