11.06.2014
Wichtige Mitteilung zur Verwendung des Personenschutzschalters (PRCD-S) im Feuerwehreinsatz
Personenschutzschalter niemals mit Handschuhen bedienen!
Bei der Versorgung von elektrischen Betriebsmitteln an Einsatzstellen der Feuerwehr ist grundsätzlich ein Stromerzeuger einzusetzen. Sollte die Stromversorgung ausnahmsweise aus anderen Speisepunkten (Fremdnetz, z.B. Öffentliches Stromnetz) erforderlich sein, so schreibt die UVV-Feuerwehren die Verwendung von Personenschutzschaltern der Ausführung PRCD-S vor.
Bei der Bedienung dieser Schutzeinrichtungen mit Handschuhen können unter Umständen lebensgefährliche Situationen entstehen.
Daher dürfen die Personenschutzschalter "PRCD-S" niemals mit Handschuhen eingeschaltet werden, da sonst ein ggf. vorhandener Fehler im Fremdnetz nicht erkannt wird und somit der Einsatzkraft vorgetäuscht wird, dass alles in Ordnung ist!
Da PRCD-S mittlerweile bei den Feuerwehren weit verbreitet sind, weist das Institut der Feuerwehr NRW (IdF NRW) auf die Bedienhinweise der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg hin.
Auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat einen Sicherheitshinweis zur Verwendung von ortsveränderlichen Personenschutzeinrichtungen mit erweiterten Schutzfunktionen (PRCD-S) herausgegeben.
06.06.2014
Das IdF NRW ist dabei, wenn die Erde bebt
In der Zeit vom 31. Mai bis 4. Juni 2014 findet in Bad Honnef die europäische Katastrophenschutzübung „ModTTX 5“ statt. mehr
03.06.2014
Neufassung der LVO Feu bzw LVO FF
Die vorgesehene Neufassung der LVO Feu (für berufliche Beamte im feuerwehrtechnischen Dienst) und die vorgesehene Änderung der LVO FF (für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige) wurden im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht und treten mit Beginn des morgigen Tages in Kraft.
Die neue LVO Feu finden Sie hier
Die Änderung der LVO FF finden Sie hier
Im Bereich der ehrenamtlichen Angehörigen Freiwilliger Feuerwehren ist es nunmehr (ab dem 24.05.2014) möglich, Brandinspektorinnen und Brandinspektoren nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang F/B-V-I (Verbandsführer) zu Brandoberinspektorinnen bzw. Brandoberinspektoren zu befördern. Für diese Beförderung ist eine erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang F/B-V-II (Einführung in die Stabsarbeit) nicht mehr erforderlich. Für die Beförderung zum Dienstgrad „Stadt- bzw. Gemeindebrandinspektor/in“ ist weiterhin die erfolgreiche Teilnahme sowohl am Lehrgang F/B-V-II als auch am Lehrgang F-VI (Leiter einer Feuerwehr) erforderlich.
Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 27.03.2014 die Technische Regel „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“ (TRBA 250) erlassen und am 22.05.2014 mit einer 1. Änderung versehen. Diese finden Sie hier
27.05.2014
Workshop ABC-Schutzkonzept am 22. Juli 2014
Der Workshop zum ABC-Schutz-Konzept NRW findet in diesem Jahr als eintägige Veranstaltung am 22. Juli 2014 statt. Schwerpunkt der geplanten Vorträge ist der „Messzug NRW“. Zudem wird über die Einführung der „Analytischen Task Force Biologie“ berichtet.
Die Zuweisung der Seminarplätze für die Kreise und kreisfreien Städte erfolgt kurzfristig über die Aufsichtsbehörden. Das Programm finden Sie hier.
26.05.2014
Erfolgreiche Teilnahme am Leistungsnachweis
mehr
14.04.2014
Geschafft! - Abschluss der Laufbahnprüfung zum höheren feuerwehrtechnischen Dienst in Deutschland mehr
09.04.2014
Atemschutzeinsatz in der Zukunft
In der Ausgabe April 2014 der Zeitschrift BRANDSCHUTZ wird auf den Seiten 289 – 295 ausführlich über den aktuellen Stand des Forschungsprojektes KOORDINATOR berichtet. Allgemeine Informationen zum Forschungsprojekt finden sich auf unserer Homepage mehr
02.04.2014
Programm S VB (F)
Das Programm für das Seminar S VB (F) am 10. April 2014 ist hier zu finden.